AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Kampmann GmbH, 33649 Bielefeld
Carl-Severing-Str. 60-62a, Handelsregister: AG Bielefeld HRB 33916, Gf. Eveline Kampmann


§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Die Kampmann GmbH tritt zu diesen AGB´s ausschließlich mit Unternehmern in Geschäftsbeziehung. Der Verkauf an Privatpersonen kann nur über angeschlossene Einzelhandelsgeschäfte des Franchisesystems “Stickpoint“, oder über eines der Endverbraucher- Shop-Systeme zu den jeweiligen Bedingungen erfolgen. Der Verkauf auf Rechnung sowie über den Internet-Shop der Kampmann GmbH erfolgt ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, öffentlich- rechtliche Körperschaften, sowie öffentlich- rechtliche Stiftungsvermögen. Mit seiner Bestellung bestätigt der Käufer, dass er Unternehmer ist oder der Kauf für eine öffentlich- rechtliche Körperschaft bzw. für ein solches Stiftungsvermögen erfolgt.

1.2 Die nachfolgenden AGB’s der Kampmann GmbH gelten für jedweden Geschäftsvorgang zwischen der Gesellschaft und den Auftraggebern / Käufern. Entgegenstehende und anders lautende Einkaufsbedingungen der Käufer erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen diesen in Schriftform ausdrücklich zu. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehenden oder zu von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Auslieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen. Unsere AGB´s gelten auch für alle künftigen Geschäftsvorgänge mit demselben Käufer, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

§ 2 Angebot – Auftragsannahme

2.1 Alle Angebote und genannten Preise in jeglichen Verkaufsunterlagen, auch in elektronischer Form, der Kampmann GmbH sind freibleibend.

2.2 Produktionsaufträge und Bestellungen gelten durch die Kampmann GmbH als angenommen, wenn sie innerhalb von 10 Arbeitstagen schriftlich bestätigt - oder binnen 15 Arbeitstagen ausgeführt werden, wobei dann die Rechnung als Auftragsbestätigung gilt.

2.3 Vor oder bei Vertragsabschluß getroffene Nebenabreden bedürfen in jedem Fall zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Hierbei reicht die Übermittlung per Telefax oder e-Mail an den Käufer ausdrücklich aus. Bei Rechenfehlern, Druck- oder Schreibfehlern auf der Internetseite oder im Shop der Kampmann GmbH ist diese zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

2.4 Offensichtliche oder irrtumsbedingte Fehler in Angebotsunterlagen, Katalogen, dem Internet-Shop, Preislisten oder sonstigen Dokumentationen dürfen von der Kampmann GmbH korrigiert werden, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche für den Käufer entstehen.

2.5 Die in unseren Verkaufsunterlagen, auch in elektronischer Form, angegebenen Produktbeschreibungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und Zeichnungen beruhen zum Teil auf den Angaben Dritter oder sind bestmöglich ermittelt und gelten daher generell als unverbindlich. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern vielmehr Beschreibungen unserer Lieferungen und Leistungen.

§ 3 Vertraulichkeit – Eigentumsrechte

3.1 Alle Angebote, Produkt- und Preislisten der Kampmann GmbH sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorherige Zustimmung durch uns nicht an Dritte weitergegeben werden.

3.2 Jegliche Eigentums- und Urheberrechte über Abbildungen, Entwurfzeichnungen, Erstlingsmustern, Kollektionszusammenstellungen, Shop-Systemen oder anderen Unterlagen bleiben bei der Kampmann GmbH.

§ 4 Musteranforderungen – Mustersendungen – Rückgaben

4.1 Muster, insbesondere aus dem Werbemittelprogramm können nur gegen Festrechnung ausgeliefert werden. Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht nicht.

4.2 Ansichtsmuster aus der Textilkollektion können in Ausnahmefällen, bei Artikeln die im Bielefelder Lager bevorratet werden, wie die JK- Hemdenserie, gegen Rechnung mit einem 10-tägigen Rückgaberecht zugestellt werden. Bei fristgerechter Rückgabe erhält der Kunde abzüglich einer Kostenpauschale von 15% des Warenwertes, mindestens jedoch 15,00 EUR, den Musterwert gutgeschrieben. Wird die Rückgabefrist versäumt, wird die Rechnung fällig, eine Rücknahme von Waren kann nicht mehr erfolgen. Die Rücksendung von etwaig zugestellten Mustern hat grundsätzlich „frei“ zu erfolgen. Die Musterstücke dürfen aus verkaufstechnischen- und Hygienegründen nicht anprobiert werden. Zurückgereichte Musterstücke, die sich nicht mehr in der Originalverpackung und verkaufsfähig präsentieren, werden auch mit den Portokosten der erneuten Zustellung komplett berechnet.

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4.3 Werden in Absprache mit der Kampmann GmbH Anprobemuster, bzw. Größenserien zu Testzwecken der Passform zugestellt, berechnen wir 15% des Warenwertes, mindestens jedoch 5,00 EUR pro Stück / bzw. 15,00 EUR pro Sendung für das Handling, die nachfolgende Reinigung und für die Wiedereinlagerung. Die jeweiligen Transportkosten trägt der Auftraggeber / Kunde.

§ 5 Warenbeschaffenheit – Materialvorbehalt

5.1 Handelsüblich oder auch technisch unvermeidbare, geringfügige Abweichungen bezüglich der Qualität, Farbe, Größe, Gewicht, Ausrüstung oder dem Design der Ware begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung. Ein unterschiedlicher Ausfall von Produkten, insbesondere von Leder- und Textilartikeln sowie auch in der Beschaffenheit einer Druck- oder Stickereiveredelung gelten als vertragsgemäß.

5.2 Die Kampmann GmbH behält sich das Recht vor, Waren und Veredelungsleistungen ohne einzelne Benachrichtigung der Käufer zu verändern oder zu verbessern, soweit es gesetzliche Vorgaben erfordern oder soweit dadurch keine nachhaltige Verschlechterung hinsichtlich Qualität, Funktion oder Brauchbarkeit der Artikel entstehen. Aufgrund solcher Änderungen entstehen dem Käufer keinerlei Ansprüche.

§ 6 Liefergarantie - Fristen - Annahme

6.1 Eine generelle Liefergarantie für Produkte und Leistungen besteht nicht. Die Kampmann GmbH behält sich das Recht vor, die Waren ohne einzelne Benachrichtigung der Käufer in Hinsicht auf technische Eigenschaften, Form, Farbe und Material zu verändern. Vorgenommene Produktverbesserungen zwischen Angebotsabgabe und Auslieferung des Artikels kommen dem Käufer ohne Mehrkosten zu Gute.

6.2 Liefertermine und Fristen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich von autorisierten Mitarbeitern der Kampmann GmbH bestätigt wurden. Termine und Fristen beginnen mit dem Datum der Bestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und nicht vor Eingang der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen bei Sonderanfertigungen. Fristen beginnen auch erst mit dem Eingang einer etwa vereinbarten An- oder Vorauszahlung. Die Lieferzeit endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder bei Versandunmöglichkeit eingelagert wird.

6.3 In Fällen von höherer Gewalt, bei Umständen und Vorkommnissen, die mit aller kaufmännischen Sorgfalt nicht zu verhindern oder voraussehbar sind, ruhen die Vertragsverpflichtungen zwischen den Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Hierbei ist es unerheblich, ob der Umstand bei uns oder bei unserem Vorlieferanten oder beim Hersteller eingetreten ist. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Verzögerungen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik, sowie bei Verspätungen in der Seeschifffahrt oder bei Verlust von Containern. Soweit solche Vorkommnisse nachweislich auf die Erfüllung unserer Lieferverpflichtung von erheblichem Einfluss sind besteht kein Schadensersatzanspruch seitens des Käufers.

6.4 Die Kampmann GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu verantwortenden, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Die Schadensersatzhaftung ist im Fall eines Lieferverzuges auf eine pauschalierte Verzugsentschädigung von 2,5% des Lieferwertes je vollendete Woche Verzug, maximal jedoch auf 10 % des Lieferwertes begrenzt.

6.5 Lieferfristen und Liefertermine sind voraussichtlich und daher unverbindlich, auch wenn dies nicht besonders erwähnt wird. Ein Anspruch auf Lieferung bis zu dem genannten Termin besteht nicht. In Lieferverzug geraten wir erst durch eine schriftliche Mahnung des Vertragspartners unter Setzung einer angemessenen Frist. Andere Rechte des Vertragspartners als Rücktritt nach angemessener Fristsetzung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens sind ausgeschlossen.

6.6 Wir sind generell zu Teillieferungen berechtigt, welche jeweils im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig werden.

6.7 Wird der voraussichtliche Liefertermin und die angemessene Nachfrist um mehr als sechs Wochen überschritten, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein derartiger Rücktritt berührt unsere Ansprüche aus jeweils erfolgten Teillieferungen nicht.

6.8 Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% müssen produktionsbedingt bei allen Sonderanfertigungen vorbehalten bleiben. Bei der Lieferung von Massengütern gilt eine 3%ige Abweichung minder- oder mehr von der Bestellmenge als vertragsgerecht. Ansonsten wird grundsätzlich stückgenau geliefert.

6.9 Abrufaufträge verstehen sich als Festaufträge und verpflichten den Käufer zur Abnahme der bestellten Ware innerhalb von 3 Monaten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.


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6.10 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er im gesetzlichen Sinne schuldhaft seine Mitwirkungspflicht an der Abwicklung des Geschäfts sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

6.11 Die Aufhebung eines wirksam zustande gekommenen Vertrages, u.U. verbunden mit einer Rücknahme bereits gelieferter Ware bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Kampmann GmbH. Bei für den Käufer speziell angefertigten oder extra beschafften Waren ist eine Vertragsaufhebung und Rücknahme bereits gelieferter, mängelfreier Waren generell ausgeschlossen.

§ 7 Versand – Verpackung - Gefahrenübergang

7.1 Sofern nicht anders vereinbart erfolgt die Lieferung jetzt und künftig grundsätzlich „ab Werk“.

7.2 Auch bei „frei“ oder „frei Haus“ – Sendungen geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware / Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Verzögert sich die Übergabe oder der Versand durch ursächliche Schuld des Käufers, geht die Gefahr ab dem Tage der Versandbereitschaft an den Käufer über.

7.3 Die Wahl der Versandart und des Versandweges behalten wir uns vor, sofern für den jeweiligen Auftrag nichts anderes vereinbart worden ist.

7.4 Eine Transportversicherung wird unsererseits nur auf Wunsch und zu Lasten des Käufers abgeschlossen.

7.5 Beschädigungen der Transportverpackung sind unmittelbar bei Wareneingang vom Käufer anzuzeigen und zu dokumentieren. Die Unversehrtheit der Klebebanderole der Kampmann GmbH- International oder anderer Schutzverpackung ist unmittelbar zu prüfen. Eine Bestätigung über Transportschäden von der den Transport ausführenden Person ist unabdingbar. Durch Beschädigung hervorgerufene Fehlmengen der Ware werden andernfalls nicht ersetzt. Die Mängelanzeige hat in Schriftform zu erfolgen.

7.6 Wird eine Lieferung beanstandet, so darf kein Stück aus der beanstandeten Ware verbraucht, weiterverarbeitet oder gar weiterverkauft werden. Geschieht dies doch, so ist die Beanstandung gegenstandslos. Die Waren sind sachgerecht zu lagern bis sie von uns besichtigt, freigegeben oder zurückgerufen werden.

7.7 Alle Transport- oder sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen, ausgenommen bleiben Europaletten. Der Käufer ist verpflichtet für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten Sorge zu tragen.

7.8 Ein Weiterexport durch den Käufer vor vollständiger Bezahlung der Ware bedarf der Zustimmung durch die Kampmann GmbH. Dies gilt nicht für Weiterverkäufe in Mitgliedstaaten der EU und Staaten des EWR- Abkommens.

§ 8 Preisangaben – Steuern – Kosten

8.1 Alle Preisangaben in Preislisten, Angeboten oder elektronischen Medien über den reinen Warenpreis oder für Kosten der Veredelungen verstehen sich in EURO zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer, es sei denn, es sind ausdrücklich andere Angaben gemacht.

8.2 Die Kosten für Verpackungen, Frachten oder Versicherungen sind in den AGB´s gesondert geregelt und werden in Rechnungen gesondert ausgewiesen.

8.3 Die Kampmann GmbH behält sich Preiskorrekturen für den Einzelfall vor, wenn bis zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages wechselkursbedingte Preisanpassungen notwendig sind oder gravierende Änderungen der Rohstoffpreise eingetreten sind. Erhöhen sich nach unserer Auftragsbestätigung die Materialkosten oder die Löhne und Gehälter um mehr als 3% sind wir ebenfalls berechtigt, die Preise entsprechend der eingetretenen Kostensteigerung anzupassen. Der Käufer hat ein Kündigungsrecht, falls die Erhöhung mehr als 10% des ursprünglichen Preises ausmacht. Die bis dahin entstandenen Aufwendungen an Lohn- und Materialkosten sind jedoch vom Käufer zu erstatten.

§ 9 Zahlungsbedingungen

9.1 Rechnungen werden analog zum Datum des Versandes ausgestellt.

9.2 Die Rechnungen der Kampmann GmbH sind zahlbar innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Abzug von Skonti ist nur berechtigt, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind.

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9.3 An uns unbekannte Neukunden oder solchen, deren Bonität nicht ausreichend geprüft werden konnte, erfolgt die Erstlieferung generell nur gegen Barzahlung bei Abholung oder bei Sonderanfertigungen gegen Vorauskasse per Überweisung auf eines unserer Geschäftskonten.

9.4 Die Zahlung von verauslagten Porto- und Frachtkosten hat durch den Käufer netto ohne Abzug zu erfolgen. Der Betrag wird auf unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen und ist somit nicht Skontoberechtigt.

9.5 Zahlungen sollten ausschließlich per Banküberweisung erfolgen. Zahlungen per Verrechnungsscheck oder in sonstiger Weise stellen keine Erfüllung der Zahlungspflicht dar, solange die Kampmann GmbH nicht unwiderruflich und endgültig über den Zahlungsbetrag verfügen kann.

9.6 Bei Zielüberschreitungen tritt sofortiger Verzug ein. Damit sind wir berechtigt vom Verfalltag an Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweils gültigen Basiszins der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Für jede Zahlungserinnerung, die auf Verzug des Käufers beruht, werden 5,00 EURO in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

9.7 Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch die Kampmann GmbH im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers, sowohl gerichtliche, als außergerichtliche vom Käufer / Schuldner zu ersetzen sind.

9.8 Der Käufer darf nur mit unstrittigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte oder Leistungsverweigerungen sind ausdrücklich ausgeschlossen, soweit diese auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen, insbesondere sich auf einen anderen Kaufvertrag beziehen. Bei Mängeln, die nur in einem geringfügigen Verhältnis zum Kaufpreis stehen, ist die Verweigerung oder Zurückbehaltung des Zahlungsausgleiches ausgeschlossen.

9.9 Treten nach einem Vertragsabschluß wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Bestellers / Käufers ein, die berechtigten Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist die Kampmann GmbH berechtigt unmittelbar vom Vertrag zurückzutreten oder Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Käufer eine angemessene Frist für seine Zahlungspflicht per Vorauskasse zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf einer solchen Frist kann die Kampmann GmbH spätestens dann vom Vertrag zurücktreten. Leistungen aus begonnener Fertigung, Warenzukäufe und andere Kosten können in dem Falle sofort berechnet und fällig gestellt werden.

9.10 Im Fall einer Vereinbarung über die Eröffnung eines Dokumentenakkreditivs durch den Käufer muss diese in Übereinstimmung mit den allgemeinen Richtlinien für Dokumentenakkreditive, Revision 1993, ICC Publikation Nr. 500 erfolgen. Alle in Zusammenhang mit dem Dokumentenakkreditiv entstehenden Kosten hat der Käufer zu tragen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

10.1 Jegliche gelieferte Waren und Leistungen, ob berechnet oder noch unberechnet bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und bis zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung das Eigentum der Kampmann GmbH. Die Ware, an der vor vollständigem Zahlungsausgleich ein Teil- oder vollständiges Eigentum seitens der Kampmann GmbH besteht wird im Weiteren als Vorbehaltsware bezeichnet.

10.2 Der Käufer darf Vorbehaltsware für seinen gewöhnlichen Geschäftsbetrieb nutzen, weiterverarbeiten oder auch weiterveräußern, solange er sich nicht in Verzug befindet. Verpfändungen oder auch Sicherungsübereignungen von Vorbehaltsware sind unzulässig.

10.3 Befindet sich der Käufer in Verzug ist eine Weiterveräußerung oder Verbringung der Ware an anderen Ort schon hiermit strikt untersagt. Der Käufer hat die Vorbehaltswaren zu jeder Zeit treuhänderisch und unentgeltlich für uns, getrennt von seinem – oder dem Eigentum Dritter ordnungsgemäß und versichert zu lagern. Die Vorbehaltsware ist dabei als Eigentum der Kampmann GmbH zu kennzeichnen.

10.4 Im Fall des Zahlungsverzuges ist die Kampmann GmbH berechtigt die gelieferte Ware zurückzunehmen. Der Käufer willigt schon jetzt ein, dass wir zu diesem Zweck die Betriebsräume des Käufers betreten dürfen, um die Ware mitzunehmen. Die Rücknahme ist kein genereller Rücktritt vom Vertrag. Bei mehr als 30-tägigem Zahlungsverzug kann die Kampmann GmbH die Ware anderweitig veräußern oder in sonstiger Weise darüber verfügen.

10.5 Wird Vorbehaltsware im Sinne von 9.1 weiterverarbeitet oder in sonstiger Weise verbunden oder vermischt, so entsteht für die Kampmann GmbH ein Miteigentum an der neuen Sache im Wert des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten Ware. Erlischt das Eigentumsrecht der Kampmann GmbH durch Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Waren, so überträgt ihr der Käufer bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Für die entstandenen Teil- oder Miteigentumsrechte gelten wiederum die vorstehenden Regelungen für Vorbehaltsware. Der Kunde ist verpflichtet auf Verlangen den Empfänger der Vorbehaltsware (seinen Kunden) schriftlich zu benennen.

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10.6 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in das Teil- oder Kompletteigentum der Kampmann GmbH hat der Käufer ausdrücklich auf das Eigentumsrecht der Kampmann GmbH hinzuweisen und diese über den Umstand der Pfändung oder des anderen Zugriffs zu informieren. Im Fall der Nichterfüllung der Benachrichtigungspflicht haftet der Käufer für sämtliche, der Kampmann GmbH daraus entstehenden Schäden. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde alle Kosten zu tragen, die zur Aufhebung des Zugriffs, insbesondere auch im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage, sowie zur Wiederbeschaffung der Ware erforderlich sind.

10.7 Produktionsmittel und Werkzeuge für die Herstellung von Werbemitteln, Drucksachen oder anderen Waren sowie auch Stickprogramme zur Veredelung von Textilwaren und Geweben bleiben grundsätzlich Eigentum der Kampmann GmbH sofern der Auftraggeber / Kunde diese Werkzeuge und Programme nicht vollständig einschließlich der Ideen und geistigen Entwürfe in finanzieller Form ausgeglichen hat. Dies gilt insbesondere, wenn für Werkzeuge und Programme nur Kostenzuschüsse, Kostenanteile oder wie auch immer genannt, vom Auftraggeber bezahlt wurden. Dabei ist es unerheblich, ob diese Kosten in den Warenpreis eingerechnet oder gesondert ausgewiesen wurden. Bei Beendigung der Zusammenarbeit besteht seitens des Auftraggebers / Kunde kein Anspruch auf Kostenerstattung für Werkzeuge und Programme oder ähnlichem.

10.8 Entwürfe genießen den gesetzlichen Schutz des geistigen Eigentums. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte aus beliebigen Herstellungsweisen an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen und dergleichen bleiben ausdrücklich bei der Kampmann GmbH. Bei uns bestellte, sowie auch eigene Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Stickprogramme oder Musterstücke dürfen in keinem Fall Dritten, insbesondere Mitbewerbern, zugänglich gemacht werden. Bei Missachtung dieser Pflicht haftet der Käufer für alle Nachteile und Folgeschäden, die der Kampmann GmbH durch die Verwertung der Ideen und Muster durch Nichtberechtigte entstehen.

§ 11 Gewährleistung – Haftungsausschluss

Unter Einhaltung folgender Bestimmungen tritt seitens der Kampmann GmbH gemäß des BGB, insbesondere im Sinne des § 434, die Gewährleistung für alle verkauften Waren und Leistungen in Kraft.

11.1 Der Käufer hat nach Prüfung der Unversehrtheit der Lieferung gemäß Punkt 6.5 der AGB´s die gelieferte Ware binnen der ersten 3 Tage nach Zustellung der Lieferung auch auf Vollständigkeit, Beschaffenheit und Konformität zu dem Angebot und Kaufvertrag zu prüfen. Erhebt der Käufer einen Mangel, auch für solche die bei erster schneller Prüfung nicht zu erkennen waren, so ist die Rüge maximal binnen der ersten 7 Tage seit Zustellung der Lieferung bei der Kampmann GmbH anzuzeigen. Werden offensichtliche Mängel nicht rechtzeitig und formgerecht gerügt, so entfällt die Gewährleistung. Die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß des § 377 HGB bleiben unberührt.

11.2 Stellt der Käufer Mängel fest und rügt diese, so darf er ohne unsere Zustimmung und Freigabe nicht über die Ware verfügen, auch wenn er meint dass hierdurch ein noch größerer Schaden droht. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Die gesamte Lieferung muss jedoch bei Beanstandung zur Begutachtung oder Freigabe am Betriebsort des Käufers verbleiben.

11.3 Der Käufer ist verpflichtet der Kampmann GmbH die beanstandete Ware oder Muster davon auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und zuzusenden. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.

11.4 Für Warenfehler oder Schäden, welche auf die Beschreibung, Spezifikation oder Konstruktionsunterlagen des Käufers zurückgehen, sind Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Fehler und Schäden auf Grund von Teilen, Materialien oder sonstigen Ausrüstungsgegenständen die der Käufer oder von ihm beauftragte Dritte, zur Verfügung gestellt haben.

11.5 Die Kampmann GmbH haftet nicht für Schäden, die auf eine fehlerhafte Installation oder Fehlgebrauch durch den Käufer oder von ihm beauftragte Dritte entstehen.

11.6 Bei berechtigten Beanstandungen ist die Kampmann GmbH berechtigt, unter Berücksichtigung des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die nach unserer Sicht beste Art der Nacherfüllung festzulegen. Nur wenn eine zweimalige Nacherfüllung fehlschlägt oder diese verweigert wird, kann der Käufer mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

11.7 Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer die Kampmann GmbH unverzüglich zu informieren. Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 des BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfang. Sie setzen im übrigen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der Rückobliegenheiten, voraus.

11.8 Alle Sachmängelansprüche gegen die Kampmann GmbH verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dieses gilt nicht, insoweit das Gesetz gemäß § 438 Abs.1 Nr.2, § 479 Abs.1 und § 634 Abs. 1 Nr.2 im BGB andere Fristen vorschreibt.

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§ 12 Weitere Schadensersatzansprüche – Haftungsbegrenzung

12.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend „Schadensersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

12.2 Der Ausschluss gilt nicht in Fällen der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie oder aus einem Beschaffungsrisiko. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. gemäß dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und nur bis zur maximalen Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung, mindestens jedoch bis zu dem Betrag von 500.000,- Euro je Schadenfall begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.

12.3 Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.

12.4 Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckunterlagen oder Stickereien ist der Auftraggeber / Kunde selber und allein verantwortlich. Der Kunde haftet allein, sollten durch die Ausführung seiner Bestellung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber / Kunde hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Für etwaige, uns in dem Zusammenhang entstehende Prozesskosten hat der Auftraggeber / Kunde eine angemessene Vorschusszahlung zu erbringen.

12.5 Für Inhalte auf Internetseiten, welche wir verlinken, übernehmen wir keine Haftung.

12.6 Korrekturzeichnungen –Abzüge –Andrucke –Probestickereien sind vom Auftraggeber / Kunde auf Satz- und sonstige Fehler genau zu prüfen und uns druck- bzw. stickreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Korrekturen und Änderungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung.

12.7 Werden nach einer Korrekturvorlage umfangreiche Änderungen, ein Neusatz, ein neues Stickprogramm oder andere, über das übliche Maß hinausgehende Korrekturen bzw. Änderungen gegenüber der eingereichten Vorlage vom Auftraggeber verlangt, werden diese gemäß der aufgewendeten Arbeitszeit und des Materialverbrauchs berechnet.

12.8 Für die Lichtechtheit, die Farbveränderungen, bei Abweichungen von Material- und Druckfarben, die Veränderung von Material und Farbe bei bestickten Textilwaren, der Beschaffenheit von Gummierungen, für die Beständigkeit von Lackierung und Imprägnierung etc. haften wir nur insoweit, als die Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar wären. Bei farbigen Wiedergaben in allen Druckverfahren, wie in der Stickerei können geringfügige Farbabweichungen innerhalb der Auflage und zwischen verschiedenen Aufträgen vorkommen. Solcherlei Abweichungen gelten nicht als berechtigte Grundlage für eine Mängelrüge.

§ 13 Datenschutz

13.1 Wir setzen den Käufer hiermit in Kenntnis, dass die Kampmann GmbH seine Unternehmensdaten wie auch die Namen der Entscheidungsbefugten soweit geschäftsnotwendig speichert. Die Speicherung und Verarbeitung erfolgt streng im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

§ 14 Verschiedenes

14.1 Die Kampmann GmbH behält sich das Recht vor an geeigneter, dezenter Platzierung auf und an den von uns gelieferten Waren den Firmennamen anzuzeigen. Im Weiteren behalten wir uns vor, im Kundenauftrag gefertigte Artikel als Muster oder zu Werbezwecken weiter zu verwenden.

§ 15 Anwendbares Recht – Gerichtsstand – Schlussbestimmung

15.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, und zwar auch dann, wenn die Lieferung direkt von einer mit der Kampmann GmbH verbundenen Lieferfirma oder von einer eigenen Auslandsniederlassung erfolgt.

15.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz der Kampmann GmbH. – Bielefeld

15.3 Sollte einer der § und Punkte der AGB der Kampmann GmbH unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und Punkte nicht berührt.

AGB der Kampmann GmbH, Stand 08/2008, Seite 6 (Schlußseite)

Beschlussfassung der AGB´s durch Gesellschafterversammlung am 28.04.2008
...
...

Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

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